Unter Anwälten ist der “fliegende Gerichtsstand” natürlich bekannt, aber der Otto-Normalverbraucher kann sich wenig darunter vorstellen. Dabei ist der Begriff des “fliegenden Gerichtsstands” eine scherzhafte Umschreibung des gewillkürten Gerichtsstands. “Fliegend” wird angehängt, weil die Anwällte meist mit dem Flugzeug anreisen. Diese scherzhafte Umschreibung hat aber einen sehr realen und bei allen Klagen die sich auf Presse oder Internet beziehen ernstzunehmenden Hintergrund:
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Die vergessliche Vorsitzende – der Anwalt haftet !?
05
Nov
Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte für ihre Beratung wie auch für ihre Prozessführung haftbar gemacht werden können. Das kann sogar soweit gehen, dass der Rechtsanwalt das Gericht auf aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen muss (die Rechtskenntnis also dem Gericht “aufdrängen” muss) , um sich nicht haftbar zu machen (siehe BGH, Urteil vom 18.12.2008 AZ: IX ZR 179/07).
In einem Verfahren ist nun einer Vorsitzenden Richterin am LG ein Fehler passiert, den ich in gewissem Sinne “auszubaden” habe :