Die Zunft der Internethändler hat es schon schwer, ständig denkt sich entweder der Gesetzgeber oder ein findiges Gericht eine neue “Wettbewerbswidrigkeit” aus, mit der Folge, dass findige Rechtsanwälte oder böswillige Konkurrenten die Händler mit kostenpflichtigen Abmahnungen überziehen. Kaum hat sich der Händler auf die “dunkle Bedrohung” eingestellt, droht schon wieder die nächste Änderung der Rechtslage.
Ein schönes Beispiel hierfür ist die Regelung um die Kosten der Rücksendung bei einem Widerruf.