Vor einigen Tagen hatte ich bereits über die nette Weihnachtspost der meist für die P-Branche tätigen Rechtsanwälte Urmann + Collegen berichtet. In diesen netten Schreiben wurden jeweils 1286,60 € gefordert, bestehend aus 250,- € Schadensersatz, 120,- € pauschaler Wertersatz für die angeblichen Ermittlungen und 916,60 € Anwaltskosten aus einem Streitwert von 25.000,- €, zahlbar bis zum 5.12.2011. Diese Zahlungsaufforderung wurde scheinbar mindestens 69.951 mal versandt, den wie Heise Online berichtet, versteigert die Kanzlei U + C diese Forderung aus den genannten 69.951 Mahnschreiben derzeit meistbietend.
Was bedeutet die für die Abgemahnten ? Ist mit einer Klagewelle zu rechnen ?