Ob Forderungen von Otto, dem Mobilfunkanbieter oder sogenannten Webazockern, nach der ersten oder zweiten Mahnung des Vertragspartner liegt ein Schreiben eines Inkassobüros im Briefkasten.
Diese Anschreiben der Inkassofirmen enthalten meist eine Fülle von Drohungen gegen den Empfänger, angefangen von der Klagedrohung über Schufa-Einträge bis hin zum Offenbarungseid oder dem Haftbefehlsverfahren, die quasi sofort eintreten, wenn der Empfänger nicht zahlt. Auch werden meist sogenannte Inkassogebühren gefordert, deren Grundlage nicht nachvollziehbar ist.
Oft werden wir gefragt; Welche dieser Drohungen sind berechtigt ?