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Posts Tagged ‘OLG Köln’

Filesharing Klagen der Rechteinhaber ?

14 Nov

Die Kollegen vom infodocc Blog berichteten gestern über die angeblich auch unter Rechtsanwälten weit verbreitete Meinung, dass die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg, die vornehmlich Rechteinhaber aus der Musikindustrie vertreten, nicht klagen würden. Ich staune, dass Rechtsanwälte eine so fehlerhafte Meinung gegenüber den Mandanten äußern, denn woher sollten all die Entscheidungen zum Filesharing kommen, wenn keiner der beteiligten Rechtsanwälte klagen würde ?

Was man allerdings differenziert betrachten sollte sind die Erfolgschancen der Rechteinhaber für entsprechende Klagen. Dies kommt sicherlich immer auf den Einzelfall an, allerdings ist in letzter Zeit eine gewisse Tendenz der Gerichte festzustellen derartige Klagen nicht immer einfach “durchzuwinken”, sondern diese vielmehr bei von mehreren Personen genutzten Internetzugängen  an der für Rechteinhaber äußerst schwierig nachweisbaren Schwelle des Nachweises   der Täterschaft bzw Störereigenschaft abzuweisen. Insbesondere dann, wenn der  Anschlussinhaber den Internetzugang auch dem Ehegatten zur Verfügung stellt:

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Neue Runde in den “Filesharing Wars”

13 Apr

Wie der Kollege Stadler heute in seinem Blog berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht ein Berufungsurteil des OLG Köln zum Ersatz der Anwaltskosten aus einer Filesharingabmahnung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Köln zurückverwiesen. Grund für die Aufhebung des Urteils war eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz.

Was bedeutet diese Entscheidung für die vielen Gerichtsverfahren in Filesharingsachen ?

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Update: Der Anschlussinhaber haftet – Volltext der Entscheidung OLG Köln 6 U 101/09

05 Feb

Vor einigen Wochen hatte ich über eine Entscheidung des OLG Köln berichtet, die in der Presse zu einigen Schlagzeilen führte. Mittlerweile liegt der Volltext der Entscheidung zu dem Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, AZ 6 U 101/09 vor (Vorinstanz: LG Köln, Urteil vom 13.5.2009 AZ: 28 O 889/08). Aus der Begründung kann man ersehen, dass sich das OLG ein wenig vor einer klaren Aussage zum Thema Überwachungspflichten gedrückt hat:

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Die Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing – Das Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009 und die Presse

07 Jan

Der Spiegel, die Bild und andere Presseorgane sowie Blogs berichten heute über ein Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, wonach eine Mutter für Urheberrechtsverletzungen  über den auf sie angemeldeten  Internetanschluss haftet, wenn die letzliche Täterschaft nicht festgestellt werden kann. Wenn man die Pressemeldung des Gerichts liest, ist das eigentlich nichts weltbewegend Neues, in vergleichbaren Urteilen zum offenen W-Lan wird diese “Halterhaftung” – jurstisch “Störerhaftung” genannt –   auch schon von vielen Gerichten, auch OLGs statuiert.  Was mich ein wenig stört ist die Berichterstattung der nicht juristischen  Presse, die  mit den entsprechenden Überschriften die von den Filesharingabmahnern aufgebaute Drohkulisse stützt:

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