Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, sich für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen.
Nun gibt es auch eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob die in § 4 Absatz 1 PflegeZG geregelte Höchstdauer der Pflegezeit mehrfach für denselben Angebörigen in Anspruch genommen werden kann. Read the rest of this entry »