Wie der Kollege Stadler heute in seinem Blog berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht ein Berufungsurteil des OLG Köln zum Ersatz der Anwaltskosten aus einer Filesharingabmahnung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Köln zurückverwiesen. Grund für die Aufhebung des Urteils war eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz.
Was bedeutet diese Entscheidung für die vielen Gerichtsverfahren in Filesharingsachen ?