RA Koy
Herr Rechtsanwalt Koy ist seit 2003 als Anwalt in Hamburg tätig. Herr Rechtsanwalt Koy war nach seiner Ausbildung in Frankfurt, Berlin und Washington DC drei Jahre als Syndikus für eine süddeutsche Aktiengesellschaft aus dem IT-Bereich tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Koy sind der Gewerbliche Rechtsschutz, Softwarevertragsrecht, IT-Recht, Mietrecht und Verkehrsstrafrecht.
Herr Rechtsanwalt Koy ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Herr Rechtsanwalt Koy hat darüber hinaus in den letzten Jahren Seminare im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins, juris, Hans Soldan und des Hamburger Anwaltsvereins zu Themen rund um Internet-Recht und IT abgehalten.
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