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	<title>MKB Rechtsblog</title>
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	<description>Rechtsblog der Rechtsanwaltskanzlei Mielke Koy Butenberg - Hamburg</description>
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		<title>Alle Anwälte sind Verbrecher&#8230;..</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 20:04:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kollege Kuemmerle berichtet hier von seiner Zeit im Fokus der staatlichen Ermittlungsorgane.  Diese Ermittlungen beruhten auf dem Verdacht eines E-Bay Kunden, dass ein Anwalt in E-Bay Sachen eigentlich nur ein Betrüger sein kann. Ich habe mit derartigen Verdächtigungen auch schon meine Erfahrungen gemacht. Vor einige Jahren wurde ein Telefonat vom Sekretariat durchgestellt, mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kollege Kuemmerle berichtet <a title="Blog Mit Fug und Recht" href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/08/jeden-tag-steht-dummer-auf-oder/" target="_blank">hier</a> von seiner Zeit im Fokus der staatlichen Ermittlungsorgane.  Diese Ermittlungen beruhten auf dem Verdacht eines E-Bay Kunden, dass ein Anwalt in E-Bay Sachen eigentlich nur ein Betrüger sein kann. Ich habe mit derartigen Verdächtigungen auch schon meine Erfahrungen gemacht.</p>
<p><span id="more-233"></span>Vor einige Jahren wurde ein Telefonat vom Sekretariat durchgestellt, mit der Anmerkung, dass es sich wohl um eine neue Sache handeln würde. Der potentielle Mandant sparte sich aber eine Begrüßung und blaffte mich an, wann er denn endlich seinen neuen, teuren Kaffeeautomat bekommen würde, schließlich hätte er mich doch schon vor Wochen bezahlt. Der Hinweis, dass ich Anwalt sei, nicht Kaffeemaschinenverkäufer interessierten den Anrufer nicht.   Ich könne ja trotzdem Kaffemaschinen verkaufen. Nach längerer Beruhigungspahse ergab sich folgender Sachverhalt: Ein unbekannter Dritter hatte wohl unter meinem Namen und einer leicht abgeänderten Adresse mehrere neue Kaffeevollautomaten gegen Vorkasse angeboten. (Zu der Zeit hatte ich nicht einmal einen Ebay-Account!) Das Geld wurde bezahlt, nur die Kaffeemaschine kam nicht an. Der Internet versierte Käufer hatte aber natürlich meine Kanzlei schnell <span style="text-decoration: line-through;">recherchiert</span> gegoogelt, die Abweichung in der Adresse war ihm egal.</p>
<p>Natürlich startete ich die üblichen Maßnahmen &#8211; Strafanzeige gegen Unbekannt und Mitteilung an Ebay (der Versuch Ebay kurzfristig zu erreichen ist eigentlich einen eigenen Beitrag wert&#8230;)  mit der Bitte um Sperrung des Accounts/der Auktionen. Es kam wie es kommen musste, 3 Wochen später (!) erfolgt der nächste Anruf eines weiteren getäuschten Käufers, wo denn verdammtnochmal die bezahlte Maschine bleibe. Ich versuchte dem Anrufer zu erläutern, dass er Opfer eines Betruges geworden sei, aber es durchaus möglich sei, dass ich Ihn gegen den Betrüger und/oder E-Bay vertreten könne, schließlich hatte E-Bay trotz Kenntnis der Tat die Auktion nicht unverzüglich gesperrt.</p>
<p>Da war für den Anrufer klar, dass ich nur ein Verbrecher sein könne:</p>
<p>&#8220;Waaas, erst keine Kaffeemaschine liefern, und dann noch Geld für die anwaltliche Vertretung ???! Das ist ja der Gipfel der Unverschämtheit !! Ich zeig Sie an, Sie Verbrecher&#8221;</p>
<p>Eine Anzeige kam in meinem Fall aber doch nicht, sondern nur ein freundlicher Brief eines Kollegen, der mich bat meine Unterlagen zu diesem Fall zu übermitteln. Was ich natürlich auch machte. Noch mal davon gekommen.</p>
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		<title>Gerichtsgebäude Teil II</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 08:49:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>android</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute das AG Ahrensburg. AG Ahrensburg. Moderne, nicht hässliche Architektur, drinnen sieht es nach 80er Jahre aus. Und &#8211; leicht versteckt &#8211; Rechtsanwaltsparkplätze !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute das AG Ahrensburg.</p>
<p><a title="AG Ahrensburg von gue_koy bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/50918719@N04/4903835125/"><img src="http://farm5.static.flickr.com/4139/4903835125_f52d55ede4.jpg" alt="AG Ahrensburg" width="299" height="500" />AG Ahrensburg</a>.</p>
<p>Moderne, nicht hässliche Architektur, drinnen sieht es nach 80er Jahre aus.</p>
<p>Und &#8211; leicht versteckt &#8211; Rechtsanwaltsparkplätze !</p>
<p><a title="Rechtsanwaltsparkplatz AG Ahrensburg von gue_koy bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/50918719@N04/4904425818/"><img src="http://farm5.static.flickr.com/4118/4904425818_a536f4970d.jpg" alt="Rechtsanwaltsparkplatz AG Ahrensburg" width="500" height="299" /></a></p>
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		<title>Gerichtsgebäude- von hässlich bis eindrucksvoll</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 06:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>android</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichte]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meiste Zeit verbringt der Anwalt in seinem Büro. Oft ist er auch bei Gericht anzutreffen. Die Gerichtsgebäude sind dabei mal eindrucksvoll (etwa in München) oder hässlich (Köln), die Parkplatzsitiation grauenvoll und die Räume aus dem letzten Jahrhundert. Das will ich dem Leser nicht vorenthalten. Heute bin ich beim LG Kiel: Das Gebäude ist nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a title="lg kiel von gue_koy bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/50918719@N04/4753972607/"> </a></p>
<p style="text-align: justify;">Die meiste Zeit verbringt der Anwalt in seinem Büro. Oft ist er auch bei Gericht anzutreffen. Die Gerichtsgebäude sind dabei mal eindrucksvoll (etwa in München) oder hässlich (Köln), die Parkplatzsitiation grauenvoll und die Räume aus dem letzten Jahrhundert. Das will ich dem Leser nicht vorenthalten. Heute bin ich beim <a title="Google Maps" href="http://maps.google.de/maps?f=q&amp;source=s_q&amp;hl=de&amp;geocode=&amp;q=Harmsstrasse+99+Kiel&amp;sll=51.151786,10.415039&amp;sspn=16.037806,46.538086&amp;ie=UTF8&amp;hq=&amp;hnear=Harmsstra%C3%9Fe+99,+Kiel+24114+Kiel,+Schleswig-Holstein&amp;ll=54.317568,10.118805&amp;spn=0.001818,0.005681&amp;t=h&amp;z=18" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">LG Kiel</span>:</a></p>
<p style="text-align: center;"><span id="more-213"></span></p>
<p style="text-align: left;"><a>Das Gebäude ist nicht hässlich, aber auch nicht gerade umwerfend. Ein typisches Verwaltungsgebäude eben. </a></p>
<p style="text-align: left;"><a title="lg kiel von gue_koy bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/50918719@N04/4753972607/"><img class="aligncenter" src="http://farm5.static.flickr.com/4138/4753972607_48029f73b2.jpg" alt="lg kiel" width="60" height="100" /></a></p>
<p><a>Positiv ist, das es eigene Anwaltsparkplätze gibt.</a></p>
<p style="text-align: left;"><a title="parkplatz von gue_koy bei Flickr" href="http://www.flickr.com/photos/50918719@N04/4753972323/"><img class="aligncenter" src="http://farm5.static.flickr.com/4081/4753972323_4d9ee7f59d.jpg" alt="parkplatz" width="100" height="60" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Die Räume sind noch wie in den Siebzigern eingerichtet. Das reicht für einen Platz im Mittelfeld der Lieblingsgerichte. Wenn ich heute gewinne geht es für das Gericht weiter nach oben..;)</p>
<p style="text-align: left;">NACHTRAG: Das Landgericht Kiel klettert in der Liste meiner Lieblingsgerichte nach oben&#8230;.</p>
<p style="text-align: left;">2. Nachtrag: Diesen Monat steht noch das Amtsgericht Hamburg-Barmbek sowie das LG Hanau an. Ich werde berichten.</p>
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		<title>Zu früh gefreut &#8211; Update BGH Entscheidung &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 15:58:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei Veröffentlichung der Pressemitteilung zur Entscheidung &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221; des BGH (AZ: I ZR 121/08) war der Jubel groß, schließlich konnte man der Pressemitteillung bei entsprechender Auslegung entnehmen, dass der BGH sich für eine Anwendung des   § 97a Absatz 2 UrhG ausgesprochen hätte. Dies würde in der Konsequenz eine Deckelung der Abmahngebühren einer Filesharingabmahnung auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Veröffentlichung der <a title="Pressemitteilung vom 12.5.2010" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemitteilung zur Entscheidung &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221; </a>des BGH (<a title="Volltext der Entscheidung " href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=278d0dae691baefe29274dc6047cc4b5&amp;nr=52202&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">AZ: I ZR 121/08</a>) war der Jubel groß, schließlich konnte man der Pressemitteillung bei entsprechender Auslegung entnehmen, dass der BGH sich für eine Anwendung des   <a title="§ 97 UrhG" href="http://gesetze.juris.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97a Absatz 2 UrhG</a> ausgesprochen hätte. Dies würde in der Konsequenz eine Deckelung der Abmahngebühren einer Filesharingabmahnung auf 100,- € pro Abmahnung bei einer &#8220;Ein-Song/Titel-Abmahnung&#8221; bedeuten.<br />
<span id="more-209"></span></p>
<p>Zu früh gefreut.  Der Ersteller der Pressemitteilung hat anscheinend nicht am <a title="Volltext der Entscheidung" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=278d0dae691baefe29274dc6047cc4b5&amp;nr=52202&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Urteil</a> selber mitgewirkt. Dort steht nichts, aber auch gar nichts zur  Anwendbarkeit des § 97a UrhG. Einzig die Rückverweisung an das OLG Frankfurt wegen der Höhe der Anwaltsgebühren deutet einen leisen Zweifel an der Gebührenpraxis der Abmahnanwälte an.  Aber auch nur gaaaanz leise.</p>
<p>Es wird also weitergehen mit den Abmahnwellen zum Thema Filesharing.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Update &#8220;Mobile.de&#8221; kein Internetversender &#8211; Berufung vor dem OLG Hamm</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 20:23:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[4 U 167/08]]></category>
		<category><![CDATA[Berufung]]></category>
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		<description><![CDATA[Hier hatte ich ja bereits über ein von uns erstrittenes Urteil des LG Münster berichtet. Die Gegenseite hatte nun Berufung eingelegt in der Hoffnung, dass der Senat des OLG Hamm den streitigen Sachverhalt ähnlich würdigen würde wie in einem anderen Fall.Gestern war nun Verhandlung. Grundsätzlich war ich guter Dinge. Aber da hier und da auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Mobile.de" href="http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=158" target="_self">Hier</a> hatte ich ja bereits über ein von uns erstrittenes Urteil des LG Münster berichtet. Die Gegenseite hatte nun Berufung eingelegt in der Hoffnung, dass der Senat des OLG Hamm den streitigen Sachverhalt ähnlich würdigen würde wie in einem anderen <a title="OLG HAMM Matratzenfall" href="http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_119.pdf" target="_blank">Fall</a>.<span id="more-202"></span>Gestern war nun Verhandlung. Grundsätzlich war ich guter Dinge. Aber da hier und da auch etwas <a title="OLG Hamm CD-Versiegelung" href="http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=183" target="_self">unverständliche Entscheidungen</a> von dieser Kammer stammen, war ich auch nervös.</p>
<p>Letztendlich folgte der Senat meinem Vortrag, der Berufungskläger nahm das Rechtsmittel zurück. Im Rechtsgespräch führte der Senat jedoch andere Gründe als das  LG Münster für die bevorstehende Zurückweisung der Berufung an. Es sei unerheblich, ob &#8220;Mobile.de&#8221; kein Internetversender sei, denn erst recht der nicht im Internet werbende Händler sei grundsätzlich verpflichtet die bewobenen Ware zu bevorraten. Allerdings gelte dies nur für den Gattungskauf. Vorliegend sei aber ein Stückkauf gegeben, so dass die Klägerin Beweisen müsse, dass die jeweils angebotene Ware nicht vorhanden bzw die Lieferfristen nicht der Wahrheit entsprechen würden. Dies sei aber nur durch einen Testkauf nachzuweisen, die Vorlage von Indizien reiche &#8211; jedenfalls in diesem Fall &#8211; nicht aus.</p>
<p>Hinsichtlich der Beweislast einer &#8220;gesicherten Lieferbeziehung&#8221; führte der Senat aus, dass der Antragsteller nachweisen müsse, das der Antragsgegner keine Möglichkeit eines sicheren Bezuges habe, erst dann müsste der Antragsgegner seine Lieferquellen offen legen. Solange ein solcher Nachweis seitens des Antragstellers aber nicht gegeben sei, wäre der Antragsteller auch nicht verpflichtet seine Lieferquellen offen zu legen.</p>
<p>Schade, dass der Gegner das Rechtsmittel zurückgenommen hat, ein entsprechendes Urteil des 4 Senats hätte das Urteil aus dem Jahre 2009 etwas  &#8220;gerade gebogen&#8221;.</p>
<p><a href="http://www.jurablogs.com" target="_blank" title="JuraBlogs - juristische Blogs"><img src="http://www.jurablogs.com/widget/rc/jurablogs.jpg" alt="JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs" /></a></p>
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		<item>
		<title>Der BGH zum Filesharing &#8211; Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- € gemäß § 97a UrhG ?</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 11:40:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute hat der Bundesgerichtshof das lang erwartete Urteil in dem Filesharing-Fall &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221; verkündet. Der BGH hat (siehe Pressemitteilung) dabei den Unterlassungsanspruch  der Abmahner bei einem zwar  gesicherten, aber in der Werkseinstellung belassenen  W-LAN  bestätigt. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Die eigentlich spannende Frage ist die Anwendung des § 97a Abs 2  UrhG in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat der<a title="BGH" href="http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Home/home_node.html" target="_blank"> Bundesgerichtshof</a> das lang erwartete Urteil in dem Filesharing-Fall &#8220;Sommer unseres Lebens&#8221; verkündet. Der BGH hat (siehe <a title="Pressemitteilung vom 12.5.2010" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemitteilung</a>) dabei den Unterlassungsanspruch  der Abmahner bei einem zwar  gesicherten, aber in der Werkseinstellung belassenen  W-LAN  bestätigt. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Die eigentlich spannende Frage ist die Anwendung des <a title="§ 97a UrhG" href="http://gesetze.juris.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97a Abs 2  UrhG</a> in den sogenannten Filesharing-Fällen, denn eine Anwendung dieser Norm würde das Geschäftsmodell vieler Abmahner in Frage stellen.</p>
<p><span id="more-197"></span></p>
<p>Die Pressemitteilung zeigt hier leider nur die Richtung an:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog.  Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (<strong>nach  geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen  insofern maximal 100 € an</strong>).&#8221;</p>
<p>Der BGH nimmt also für einen einfachen Fall (hier war es lediglich ein Titel, der via Filesharing verbreitet wurde). Bevor aber vorschnell gejubelt wird,  muss der Volltext der Entscheidung abgewartet werden, in der Hoffnung, dass sich der BGH auch zu der Abgrenzung von &#8220;einfachem Fall&#8221; zu dem &#8220;nicht einfach gelagerten Fall&#8221; äußert. Ist dies nicht der Fall, wird es mit den Filesharingabmahnungen weitergehen, allerdings werden die Abmahner dann darauf achten, nur die Filesharer abzumahnen, die mehr als einen Titel (etwa ein ganzes Album) durch das Filesharing verbreiten.</p>
<p>Es bleibt spannend.</p>
<p>Nachtrag: Der Satz der Pressemitteilung zu § 97a UrhG hat leider nichts mit dem <a title="Update" href="http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=197">Urteil</a> zu tun. Leider.</p>
<p><a title="JuraBlogs - juristische Blogs" href="http://www.jurablogs.com" target="_blank"><img src="http://www.jurablogs.com/widget/rc/jurablogs.jpg" alt="JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Die letzte Ruhe &#8211; im Bannstrahl des Wettbewerbsrechts</title>
		<link>http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=192</link>
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		<pubDate>Sun, 09 May 2010 09:59:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die meisten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in meinem anwaltlichen Alltag erfolgen wegen einer Aktivität oder Werbung  im Print oder Onlinebereich. Die Vor-Ort Recherche ist eher selten. Aktuell ist aber eine &#8220;Klagewelle&#8221; in Hamburg vor der 12, 15 und 27 Kammer des Landgerichts anhängig, die jedoch gerade auf der Vor-Ort Recherche beruhen. Die Branche ist dabei aber durchaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in meinem anwaltlichen Alltag erfolgen wegen einer Aktivität oder Werbung  im Print oder Onlinebereich. Die Vor-Ort Recherche ist eher selten. Aktuell ist aber eine &#8220;Klagewelle&#8221; in Hamburg vor der 12, 15 und 27 Kammer des Landgerichts anhängig, die jedoch gerade auf der Vor-Ort Recherche beruhen. Die Branche ist dabei aber durchaus ungewöhnlich, ist es doch sonst eher ein &#8220;stilles Gewerbe&#8221;&#8230;</p>
<p><span id="more-192"></span>&#8230;nämlich das Bestattergewerbe. Ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale fuhr Ende letzten Jahres durch Hamburg und fotografierte die Schaufensterscheiben und Eingänge  diverser Bestattungsinstitute in Hamburg. Das ganze wurde dann ein paar Tage später wiederholt. Objekt der Begierde waren Preislisten bzw nicht vorhandene Preislisten. Die Verbraucherzentrale ist nämlich der Ansicht, dass auch der Bestatter gemäß  <a title="Preisangaben Verordnung" href="http://gesetze.juris.de/bundesrecht/pangv/gesamt.pdf" target="_blank">§§ 1,5 PangV (unjuristisch: Preisangabenverordnung) </a>verpflichtet ist, schon im Schaufenster mitzuteilen, was so eine &#8220;Tieferlegungmaßnahme&#8221; mindestens kostet.Nach <a title="§ 1 PangV" href="http://gesetze.juris.de/pangv/__1.html" target="_blank">§ 1 der Preisangabenverordnung</a> ist jeder, der gewerbsmäßig anderen Leistungen anbietet, dazu verpflichtet die Endpreise anzugeben. Nach <a title="§ 5 PangV" href="http://gesetze.juris.de/pangv/__5.html" target="_blank">§ 5 Abs 1 PangV</a> gilt für Leistungen folgendes:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für  seine wesentlichen Leistungen oder in den Fällen des § 1 Abs. 3 mit  seinen Verrechnungssätzen aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal  oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots und, sofern vorhanden,  zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen</p>
<p>Der Bestatter ist also &#8211; nach Ansicht der Verbraucherzentrale -  verpflichtet, mitzuteilen, was die wesentlichen Leistungen kosten. Und wer das nicht gemacht hatte, wurde abgemahnt und bei fehlender Unterwerfung mit einer einstweiliger Verfügung oder Klage überzogen.  Hört sich erst mal eindeutig an. Wenn man aber länger darüber nachdenkt, müssten die Schaufensterscheiben der Bestattungsunternehmen ziemlich groß sein, da es einfach zuviele Optionen für eine Beerdigung gibt: Verbrennen oder Beerdigen ? Auf welchen der 140 Friedhöfe in Hamburg soll es gehen ? Oder eine Seebestattung ? Weiterhin mehr als 100 Särge oder 200 Urnen oder doch der gepresste Diamant ? Mit Totenfeier oder ohne  ? Mit Stein oder ohne ? Anonym oder Pompös ? Zu Hause aufbewahren oder direkt zu Krematorium ? Fragen ber Fragen.</p>
<p>Muss der Bestatter nun seine Fensterscheibe mit seiner Preisliste pflastern ? Und ist das überhaupt sachgerecht ? Geht der Trauernde, der einen Bestatter sucht, tatsächlich von Bestatter zu Bestatter um vor dem Fenster die Preise zu notieren, um Sie mit dem anderen Bestatter drei Straßen weiter vergleichen zu können ?</p>
<p>Darüber werden die genannte Kammern des Landgericht entscheiden müssen. Auch<a title="§ 9 Abs 8 PangV" href="http://gesetze.juris.de/pangv/__9.html" target="_blank"> § 9 Absatz 8 Nr 1 PangV</a> wird dabei sicherlich eine Rolle spielen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">§ 5 ist nicht anzuwenden auf Leistungen, die  üblicherweise aufgrund von schriftlichen Angeboten oder schriftlichen  Voranschlägen erbracht werden, die auf den Einzelfall abgestellt sind;</p>
<p>Spannend ist aber auch, dass die Verbraucherzentrale  den Eindruck erweckt, dass einige Verfahren bereits abgeschlossen sind. Auf ihrer Webseite zitieren sie  <a title="Verbraucherzentrale Hamburg" href="http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteRecht/PreisauszeichnungUrteile.aspx" target="_blank"> Entscheidungen</a>,  die &#8211; nach meiner Kenntnis &#8211; sich noch im Widerspruchsverfahren befinden, also noch nicht endgültig entschieden sind. Scheinbar möchte die Verbraucherzentrale den Eindruck erwecken, dass die Sachlage eindeutig wäre.</p>
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		<title>Unbekannte Welten &#8211; Die Umgehung des Gegenanwaltes nach § 12 BORA</title>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 18:37:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BORA]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltskammer]]></category>
		<category><![CDATA[Rüge]]></category>
		<category><![CDATA[Umgehung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 12 BORA]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Juristenausbildung ist (oder war es zumindest zu Zeiten meiner Ausbildung) voll auf die Tätigkeit des Richters ausgerichtet. Das führt dazu, dass der Anwalt und seine Tätigkeit in der Ausbildung vernachlässigt wird, und mehr als die Hälfte der ausgebildeten Juristen nach dem 2. Staatsexamen in der Tasche mit mehr oder minder großer Ahnungslosigkeit über das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Juristenausbildung ist (oder war es zumindest zu Zeiten meiner Ausbildung) voll auf die Tätigkeit des Richters ausgerichtet. Das führt dazu, dass der Anwalt und seine Tätigkeit in der Ausbildung vernachlässigt wird, und mehr als die Hälfte der ausgebildeten Juristen nach dem 2. Staatsexamen in der Tasche mit mehr oder minder großer Ahnungslosigkeit über das Berufsrecht eine  Tätigkeit als Anwalt aufnehmen. Nun gibt es das Berufsrecht, welches unter anderem die Berufsordnung der Rechtsanwälte, kurz <a title="BORA via BRAK" href="http://brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/BORAStand01.03.10_.pdf" target="_blank">BORA</a>, umfasst. Dort gibt es nette, aber unwirksame Normen &#8211; etwa den § 13 BORA, der vom Bundesverfassungsgericht für unwirksam erklärt wurde &#8211; und eine Norm, über die die Kammer immer noch mit Arguswaugen wacht, § 12  BORA.</p>
<p><span id="more-188"></span></p>
<p style="padding-left: 30px;">§ 12 Umgehung des Gegenanwalts<br />
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.</p>
<p>Sinn und Zweck der Norm erschließt sich leicht: Es soll verhindert werden, dass man unter Umgehung des anderen Anwaltes den Gegner &#8220;überrumpelt&#8221;, etwa indem man den Gegner zu einem Vergleich oder einer anderen Willenserklärung  überredet.</p>
<p>Ehrlicherweise war auch mir  diese Norm am Anfang meiner beruflichen Tätigkeit unbekannt, und so landete ich mit meiner ersten Gegenabmahnung an einen anwaltlich Vertretenen Gegner (ich ging davon aus dass es eine neue Angelegenheit ist) prompt bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und bekam einen entsprechenden &#8220;Rüffel&#8221;. Anfängerfehler eben.</p>
<p>In einer anderen Sache haben  nun wir das Verhalten eines Kollegen bei der Kammer gerügt. Dieser hatte das Mandat von einem anderen Kollegen übernommen, mit dem es bereits ein ausführlichen Schriftwechsel gab. Der neue Anwalt schreibt nun unseren Mandanten &#8211; ohne das wir eine Kopie erhalten &#8211; <strong>zweimal</strong> <strong>direkt</strong> an, ob man sich nicht zwecks Vergleichsgesprächen treffen könnte. Auf unsere Beschwerde erhalten wir folgendes &#8220;Entschuldigungsschreiben&#8221;:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Mandantin wollte nach dem Anwaltswechsel einen &#8220;Neuanfang&#8221; in der festgefahrenen Sache versuchen, daher habe er einen solchen &#8220;unbelasteten Neuanfang&#8221; mit einem direkten Anschreiben versuchen wollen.   Im Übrigen sei dies die erste Beschwerde in seiner mehr als 20jährigen Tätigkeit.</p>
<p>Aha.</p>
<p>Scheinbar sind nicht nur Berufsanfänger unwissend.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>In eigener Sache: Neue Fachanwaltschaft von RA Butenberg</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 13:39:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus der Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürokratie hat es ein wenig verzögert (6 Monate ab Antragstellung&#8230;), aber heute war der erfreuliche Umschlag der Rechtsanwaltskammer Hamburg in der Post. Unser Kollege Herr Rechtsanwalt Butenberg darf ab heute offiziell den Titel &#8220;Fachanwalt für Steuerrecht&#8221; führen.</p>
<p>Das was vorher schon Offenkundig war ist nun offiziell von der Rechtsanwaltskammer bekräftig worden:</p>
<p>Herr Rechtsanwalt Butenberg hat besondere praktische und theoretische Kenntnisse im Steuerrecht , die erheblich das Maß dessen übersteigen was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf  vermittelt wird (<a title="Fachanwaltsordnung" href="http://brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAOStand01.03.10akt.pdf" target="_blank">§  2 FAO</a>).</p>
<p>Wir gratulieren ihm recht herzlich dazu !</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Die Versiegelung und das Fernabsatzrecht &#8211; OLG Hamm vom 30.3.2010 AZ:4 U 212/09</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 19:21:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Koy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CD]]></category>
		<category><![CDATA[Cellophan]]></category>
		<category><![CDATA[DVD]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[Siegel]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Versiegelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es droht eine neuen Abmahnwelle für  Online- und E-Bay Händler. Diesmal sind die Händler von CDs, DVDs und Software &#8220;dran&#8221;. Dies beruht auf folgendem: Der für Fernabsatzgeschäfte geltende § 312d  BGB hat in Absatz 2 folgende Regelung: Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen &#8230;.zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es droht eine neuen Abmahnwelle für  Online- und E-Bay Händler. Diesmal sind die Händler von CDs, DVDs und Software &#8220;dran&#8221;. Dies beruht auf folgendem:</p>
<p><span id="more-183"></span></p>
<p>Der für Fernabsatzgeschäfte geltende § 312d  BGB hat in Absatz 2 folgende Regelung:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht  bei Fernabsatzverträgen<br />
&#8230;.zur Lieferung von Audio- oder  Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten  Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,</p>
<p>Der Grund für diese Regelung ist offensichtlich: Es soll verhindert werden, dass den Raubkopierern Tür und Tor geöffnet ist: CD/DVD bestellen, aufmachen, kopieren, Widerruf ausüben, zurücksenden, Geld zurückbekommen, trotzdem Ware &#8211; als Kopie &#8211; im Besitz haben,  so einfach wäre das dann.</p>
<p>Aber wann liegt eine &#8220;Entsiegelung&#8221; vor ? Was ist für eine Versiegelung erforderlich ? Bisher hat sich die Literatur hierfür hauptsächlich im Bereich der Software gedanken gemacht, insbesondere hinsichtlich des Problems der Prüfung der Ware, für die eine Entsiegelung ja notwendig ist (siehe etwa Ehrmann Ko zum BGB, § 312d BGB Rn 26; Abbo Junker, Die Entwicklung des Computerrechts 2003/2004 NJW 2005, 2829-2835 (2832)).</p>
<p>Die Definition der &#8220;Versiegelung&#8221; wurde aber bisher kaum erörtert. Das LG Dortmund hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 festgestellt, dass ein Tesa-Streifen keine Versiegelung im Sinne des § 312d Abs 2 Nr 2 BGB darstellt &#8211; nicht sehr überraschend (<a title="LG Dortmund - Quelle - jurpc" href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070044.htm" target="_blank">LG Dortmund Urteil vom 16.10.2006 AZ: 16 O 55/06)</a> .</p>
<p>Aber es war bisher stillschweigend allgemeine Meinung, dass die Cellophanumhüllung einer CD als Versiegelung im Sinne des § 312d BGB anzusehen sei. Jedenfalls gab es hier bisher keine &#8211; mir bekannten &#8211; Verfahren (ich werde gerne eines besseren belehrt).</p>
<p>Nun hat der 4 Senat des OLG Hamm (den ich in kürze auch in einem Verfahren kennen lernen werde) mal wieder Rechtsfortbildung betrieben und festgestellt, dass die Cellophanumhüllung einer CD eben gerade kein Siegel im Sinne des § 312d BGB seien, sondern nur der Schmutzabweisung dienen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Klausel &#8220;Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von &#8230;, sofern die gelieferten<br />
Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CD`s, bei denen die<br />
Cellophanhülle geöffnet wurde)&#8221; ist wettbewerbswidrig.<br />
Cellophanhüllen kommt nicht die Siegelqualität im Sinne von § 312 d Abs. 4 Nr. 2<br />
BGB zu; es handelt sich nur um eine Schutzvorkehrung zur Vermeidung von<br />
Kratzern und Schmutz.  Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Verbraucher mit<br />
einem separaten Hinweis ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das<br />
Aufreissen der Schutzhülle eine solche Rechtsfolge nach sich ziehe.</p>
<p>Das OLG Hamm möchte also für eine Versiegelung einen besonderen Hinweis auf die Versiegelung. Da die &#8220;privatrechtliche Versiegelung&#8221; im Gegensatz zur <a title="Siegel Wikipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Siegel" target="_blank">amtlichen Versiegelung</a> nicht geregelt ist, kann man die Meinung des OLG Hamm zumindest für &#8220;vertretbar&#8221; halten, allerdings entspricht diese richterliche Meinung nicht unbedingt der Lebenswirklichkeit. Der Kollege Fröhlisch vertritt in seinem lesenswerten <a title="Blog des Kollegen Fröhlisch" href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/01/olg-hamm-zerreissen-cellophanhuelle-siegel-widerrufsrecht-ausnahme/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=twitter&amp;utm_campaign=Feed%3A+shopbetreiberblog+%28shopbetreiber-blog.de%29&amp;utm_content=Twitter" target="_blank">Terminsbericht</a> die Meinung, dass damit den Raubkopierern in die Hände gespielt wird.</p>
<p>Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sollte derzeit jeder gewerblicher Verkäufer von CDs/DVDs und/oder Software einen Blick auf seine Widerrufsbelehrung werfen, ob dort die &#8220;gefährliche&#8221; Formulierung hinsichtlich einer Cellophanumhüllung enthalten ist.</p>
<p>Die vertragsrechtliche Frage, ob durch Öffnen der Cellophanumhüllung auch das Widerrufsrecht erlischt, werden die &#8220;normalen&#8221; Gerichte zu beantworten haben. Ob sich diese der doch etwas lebensfremden Ansicht des OLG Hamm anschließen werden erscheint mir doch eher zweifelhaft.</p>
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