Immer wieder erleben wir bei Mandanten das “Vogel-Strauss” Prinzip, es wird sämtliche Post ignoriert, bis der Gerichtsvollzieher klingelt. Hier gibt die Rechtsordnung klare und deutliche Vorgaben, wer die teilweise recht kurzen Fristen verpasst, muss mit den Folgen leben. Aber kann das für – fast – ein ganzes Leben gelten ? Muss man deshalb seine Arbeitsstelle wechseln, um einem mehrere Jahre alten Urteil zu entfliehen ? Wir meinen, dass ein einzelner Fehler nicht ein ganzes Leben beeinflussen darf. Dies hat die Kanzlei MKB bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten.
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