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Archive for the ‘Arbeitsvertragsrecht’ Category

Der Urlaubsanspruch bei lang anhaltender Erkrankung – Ist der Verfall des Urlaubsanspruchs möglich ?

30 Apr

Bis 2009 war es gefestigte Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch am 31.03 des Folgejahres erlischt und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen lang andauernder Erkrankung nicht nehmen konnte.  Doch dann kam der EuGH. Der entschied im Januar 2009 dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht so ohne weiteres verfallen kann (siehe EUGH Rechtssache 350/06). Das BAG änderte daraufhin seine Rechtsprechung, so dass seitdem der gesetzliche Mindesturlaub nicht mehr verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer länger andauernd erkrankt ist. Für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch konnten Verfallregelungen getroffen werden.

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Berufsausbildungsverhältnis und Kettenarbeitsverträge

30 Apr

Das Teilzeitbefristungsgesetz ist immer wieder Gegenstand von Arbeitsgerichtsverfahren und zwingt die Arbeitgeber zu besonderer Aufmerksamkeit bei dem Abschluss befristeter Arbeitsverträge.

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 II 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz  (TzBfG) setzt voraus, dass  mit demselben Arbeitgeber  zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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Fiese Arbeitsgerichtsbarkeit- Das Darlehen auf Kosten der Arbeitnehmer

05 Nov

Worüber wir uns seit Jahren und in letzter Zeit immer mehr aufregen:

Die fehlende Kostenerstattung bei Klagen auf Lohnzahlung im Arbeitsgerichtsprozess. Warum lässt das Problem den Gesetzgeber kalt ?

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Dauerbrenner Dienstwagen

24 Jan

Die Stellung eines Dienstwagens auch zur privaten N utzung wird von vielen Firmen als “Lockmittel” für die Gewinnung von Arbeitskräften genutzt. Aber was passiert mit dem Dienstwagen, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist ?

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Die vergessene Zielvereinbarung – BAG Urteil vom 12.5.2010 AZ: 10 AZR 390/09

23 Nov

Verhandlungspflicht des Arbeitgebers bei Bestehen einer Fortgeltungsklausel einer Zielvereinbarung (BAG Urteil vom 12.05.2010)

Manche Vereinbarungen können “nach hinten” losgehen:

Das BAG darüber zu entscheiden, wie eine Zielvereinbarung als Vergütungsbestandteil zu bewerten ist, wenn die Zielvereinbarung trotz vereinbarter Fortgeltungsklausel nicht geändert wird.

Die Parteien hatten als Bestandteil der Vergütung variable Entgeltbestandteile auf Basis einer Zielvereinbarung und ein Zielgehalt vereinbart. Die Zielvereinbarung sah vor, dass sie für mindestens 1 Jahr bis zur Unterzeichnung einer neuen Zielvereinbarung Geltung hatte. Eine neue Zielvereinbarung kam in den Folgejahren jedoch nicht zustande, da der Arbeitnehmer die Angebote der Arbeitgeberin ablehnte und umgekehrt. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin, das vertraglich potentiell mögliche variable Gehalt in voller Höhe wegen unterbliebener Zielvereinbarung ein. Die Arbeitgeberin berief sich darauf, die ursprüngliche Zielvereinbarung wirke nach und die dort genannten Ziele seien nicht erreicht.

Das BAG bestätigte zunächst seine bisherige Rechtsprechung, dass dem Arbeitnehmer wegen entgangener Vergütung Schadenersatz zu leisten sei, wenn der Arbeitgeber das nicht Zustandekommen einer neuen Zielvereinbarung zu vertreten habe. Eine vereinbarte Weitergeltung der ursprünglichen Zielvereinbarung führe nicht zu einer verringerten Verhandlungspflicht des Arbeitgebers. Die vereinbarte Nachwirkung sei lediglich eine Auffangregelung hin zur Vermeidung eines vertraglosen Zustands. Die zweifache Weigerung des Klägers über einen Zeitraum von 8 Jahren, einer Änderung der Ziele zuzustimmen, rechtfertige es nicht, danach keine Verhandlungen mehr zu führen.

Nach der Entscheidung des BAG muss der Wert einer Nachwirkungsklausel bei Zielvereinbarungen als eher gering eingestuft werden.

Der Arbeitgeber muss in einem Verfahren beweisen, dass er seinen Verpflichtungen zum Verhandeln von Zielen nachgekommen ist. Er sollte frühzeitig vor oder am Beginn des Referenzzeitraums seiner Verpflichtung, Verhandlungen aufzunehmen, nachkommen und Angebot und Ablehnung hinreichend dokumentieren, auch bei mehrfachen Änderungen im Angebot. Gleichzeitig sollte der Arbeitgeber auch dokumentieren, dass eine Erreichung der von ihm vorgeschlagenen Ziele möglich ist.

 

Der Dienstwagen und die längerfristige Krankheit des Arbeitnehmers

30 Mrz

Was macht Derrick wenn sein Kollege Harry mehrere Wochen krank ist ? Wie kommt er an den Wagen dran ? Hat er überhaupt einen Anspruch auf den Wagen, wenn Harry den Dienstwagen auch privat nutzen darf ?

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Aufgabe der betrieblichen Übung – BAG Entscheidung vom 18.3.2009

27 Jul

Einmal betriebliche Übung – immer betriebliche Übung!?! Allgemein bekannt ist, dass die 3-malige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation durch den Arbeitgeber zu einem verbindlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Gratifikation führt. Durch die 3-malige vorbehaltlose Gewährung ist eine sogenannte betriebliche Übung entstanden, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Gratifikation auch weiterhin zu zahlen. Bisher war es möglich, diese betriebliche Übung durch eine gegenläufige betriebliche Übung zu beseitigen, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber dreimal auf die Freiwilligkeit einer Gratifikation hinwies und der Arbeitnehmer dem nicht widersprach. Read the rest of this entry »

 
 
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