Die Kollegen vom infodocc Blog berichteten gestern über die angeblich auch unter Rechtsanwälten weit verbreitete Meinung, dass die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg, die vornehmlich Rechteinhaber aus der Musikindustrie vertreten, nicht klagen würden. Ich staune, dass Rechtsanwälte eine so fehlerhafte Meinung gegenüber den Mandanten äußern, denn woher sollten all die Entscheidungen zum Filesharing kommen, wenn keiner der beteiligten Rechtsanwälte klagen würde ?
Was man allerdings differenziert betrachten sollte sind die Erfolgschancen der Rechteinhaber für entsprechende Klagen. Dies kommt sicherlich immer auf den Einzelfall an, allerdings ist in letzter Zeit eine gewisse Tendenz der Gerichte festzustellen derartige Klagen nicht immer einfach “durchzuwinken”, sondern diese vielmehr bei von mehreren Personen genutzten Internetzugängen an der für Rechteinhaber äußerst schwierig nachweisbaren Schwelle des Nachweises der Täterschaft bzw Störereigenschaft abzuweisen. Insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber den Internetzugang auch dem Ehegatten zur Verfügung stellt:
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