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Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung von Mandanten sind wir immer wieder überrascht, wie wenig die Grundsätze des deutschen Erbrechts bekannt sind. Oftmals saßen vermeintliche “Alleinerben” (oft die Ehegatten) in unserer Kanzlei und behaupteten “Alles meins”, während sie tatsächlich nur zu einer Erbengemeinschaft gehörten….
Daher möchten wir nachfolgend mal ein wenig die Grundzüge des deutschen Erbrechts erläutern, damit zumindest der Erbe von Tante Erna gefunden werden kann: