Manchmal kann man nur staunen, womit man in den unendlichen Weiten des Internets alles Geld verdienen kann. Vor kurzem fragte ein Mandant im Rahmen eines Markenanmeldungsverfahrens, ob es nicht wesentlich günstiger sei, seine geplante Wort/Bildmarke über das “Copyrightoffice” anzumelden. Ich war erstaunt, schließlich war mir dieser Begriff, trotz umfangreicher Tätigkeit im Marken- und Urheberrecht nur unter dem Begriff des US Copyrightoffice bekannt. Der Mandant schickte mir den Link zu dieser “Registrierungsstelle”, der Firma Copyrightoffice. Was ist davon zu halten ?
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“Das hab´ ich nicht gewusst” und die markenrechtliche Abmahnung
Immer wieder kommen Internet-Händler zu uns, die wegen einer Verletzung von Markenrechten abgemahnt wurden. Meist gehörtes Argument dabei ist:
“Ich wusste nicht, dass dieser Name für die Ware/Dienstleistung XY geschützt ist”.
Die Händler sind dann davon überzeugt, dass diese Unwissenheit Sie auch vor den meist 4 stelligen Anwaltskosten schützt.
Weit gefehlt.
MKB klärt auf: “Der fliegende Gerichtsstand”
Unter Anwälten ist der “fliegende Gerichtsstand” natürlich bekannt, aber der Otto-Normalverbraucher kann sich wenig darunter vorstellen. Dabei ist der Begriff des “fliegenden Gerichtsstands” eine scherzhafte Umschreibung des gewillkürten Gerichtsstands. “Fliegend” wird angehängt, weil die Anwällte meist mit dem Flugzeug anreisen. Diese scherzhafte Umschreibung hat aber einen sehr realen und bei allen Klagen die sich auf Presse oder Internet beziehen ernstzunehmenden Hintergrund: