Wohnungseigentümergemeinschaften wurden früher “Streithäuser” genannt, da die Konflikte in großen Einheiten zwischen den vielen verschiedenen Eigentümern vorprogrammiert sind. Doch auch die Zahl der “ungewollten” Wohnungseigentümergemeinschaften bei Doppel- und Reihenhäusern steigt. Worauf sich die Käufer solcher Einheiten einlassen wissen die wenigsten.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, die bei einer solchen “Kleinst-WEG” zu beachten sind: